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Die neuen RegelnDas bringt das Heizungsgesetz

Die neuen Regeln für klimafreundliches Heizen einfach erklärt!

Willkommen Heizungsgesetz

Seit dem 1.1.2024 gilt das Gebäudeenergiegesetz – oder auch Heizungsgesetz. Es setzt die Rahmenbedingungen für den Einbau neuer Heizungen und den Weiterbetrieb bestehender Heizungen. Auch deren Reparatur ist darin geregelt. Sie dürfen repariert werden bis sie irreparabel beschädigt sind – und getauscht werden müssen. Das Heizungsgesetz ist die verbindliche gesetzliche Basis aller Heizoptionen in Neubauten und Bestandsgebäuden.

Was regelt das Heizungsgesetz?

Das Heizungsgesetz legt fest, wie der Umstieg auf erneuerbare Energien im Bereich der Wärmeversorgung gelingen soll. Und welche Fristen für den Einbau neuer Heizungen und den Weiterbetrieb existierender Anlagen gelten. Ein zentraler Punkt: Bestehende Heizungen lassen sich bis zum 31.12.2044 wie gewohnt weiterbetreiben. Erst nach diesem Datum dürfen alle Heizungen nur noch mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Der Kern des Gesetzes – die 65-Prozent-Anforderung

Seit dem 1.1.2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings: Die 65-Prozent-Anforderung gilt vorerst nur für Neubauten in Neubaugebieten, die nach dem 01.01.2024 als solche ausgewiesen wurden. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. Diese sind verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung.

Das ist eine kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmepläne sollen darüber informieren, welche Optionen zur Wärmeversorgung es in einer Stadt oder Gemeinde künftig geben wird. Dazu zählt z. B., welche Gebiete an ein Wärmenetz angeschlossen werden sollen und für welche Gebiete eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen ist – etwa eine Flüssiggas-Heizung mit biogenem Flüssiggas, eine Hybridheizung oder eine Wärmepumpe. Das Ziel: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungs- und Investitionssicherheit bieten. Damit sie die Entscheidung über ihre künftige Heiztechnologie auf verlässlicher Grundlage treffen können.

Frist für die kommunale Wärmeplanung in Großstädten

Ab wann Kommunen ihre Wärmepläne vorlegen müssen, hängt von ihrer Einwohnerzahl ab. Wärmepläne sollen spätestens vorliegen:

In Großstädten (>100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30.6.2026. Ab dann gilt in diesen großen Kommunen spätestens die 65-Prozent-Anforderung beim Einbau neuer Heizungen in Bestandsgebäude sowie für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Frist für die kommunale Wärmeplanung in kleineren Gemeinden

In kleineren Gemeinden (< 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) muss eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30.6.2028 vorliegen. Ab dann gilt in diesen kleinen Kommunen spätestens die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungstausch sowie für den Einbau von Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Ohne Wärmeplanung gilt bis zu diesen Zeitpunkten

Liegt bis zu den genannten Fristen 30.6.2026 (Großstädte) und 30.6.2028 (kleinere Gemeinden) (noch) keine kommunale Wärmeplanung vor, besteht für neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten zunächst keine Pflicht, diese mit erneuerbaren Energien zu betreiben.

Ab 2029 müssen diese Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent.

Das gilt bei vorgelegten Wärmeplanungen vor dem Fristende 06/2026 bzw. 06/2028

Erstellt eine Großstadt eine Wärmeplanung vor dem 30.6.2026 bzw. eine kleine Gemeinde vor dem 30.6.2028, gilt folgende Regelung: Bereits einen Monat nach der Ausweisung als Gebiet zum Bau eines Wärmenetzes, wird die Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung verbindlich. Diese Regelung gilt für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Diese Heizungsoptionen erlaubt das Heizungsgesetz

Um mit neu eingebauten Heizungen den geforderten Anteil erneuerbarer Energien zu erreichen, erlaubt das Heizungsgesetz verschiedene technische Wege. Mögliche Heizoptionen sind:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Gasheizung mit anteilig biogenem Flüssiggas, Biomethan oder Wasserstoff
  • Elektrische Wärmepumpe
  • Pellets‐Heizung
  • Hybridheizung: Kombination von Wärmepumpe mit einer Gas- oder Ölheizung
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • Stromdirektheizung

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